
Wir gestalten deine Verpackung PPWR-konform!
PPWR steht für die Packaging and Packaging Waste Regulation – also die neue Verpackungsverordnung der EU.
Das Ziel: Verpackungsmüll reduzieren, Recycling stärken und den Einsatz nachhaltiger Materialien fördern.
WEBER begleitet dich praxisnah und lösungsorientiert von der Beratung über die Materialauswahl bis hin zur fertigen Verpackung. Mit unserer Erfahrung in regulativen Anforderungen, nachhaltigen Materialien und modernsten Produktionsprozessen sorgen wir dafür, dass deine Produkte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ansprechend verpackt sind.
Wir finden die passenden Lösungen, damit du entspannt durch die Umstellungsphase gehst.
Kontaktiere uns für eine unverbindliche Beratung und erfahre, wie einfach die PPWR-Verordnung bei dir umgesetzt werden kann!

Was ist die PPWR?
Die PPWR, offiziell Verordnung (EU) 2025/40, trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird ab August 2026 verpflichtend für alle Mitgliedstaaten der EU. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie (PPWD, Richtlinie 94/62/EG) und schafft eine einheitliche und direkt geltende Rechtsgrundlage in allen Mitgliedstaaten.
Ziele & Hintergründe
Vermeidung und Verminderung von Verpackungsabfällen
Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft
Einsatz recycelter Rohstoffe
Dekarbonisierung durch Ressourceneinsparung bis spätestens 2050
Zentrale Maßnahmen der Verordnung
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) führt eine Reihe von entscheidenden Maßnahmen ein, um die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union zu reduzieren.
Im Kern zielt die PPWR darauf ab, das Abfallaufkommen zu minimieren, die Wiederverwendung zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern.
Hierfür werden unter anderem verbindliche Ziele für den Einsatz von Rezyklaten festgelegt und Vorgaben für das Design von Verpackungen gemacht. Diese umfassenden Regelungen sollen einen Paradigmenwechsel in der gesamten Wertschöpfungskette von Verpackungen herbeiführen und so maßgeblich zu einer echten Kreislaufwirtschaft beitragen.
Recyclingpflicht
Alle Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass man sie wieder sauber trennen und wiederverwenden oder zu neuen Produkten verwandeln kann.
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen nur noch Verpackungen mit mindestens 70 % Recyclingfähigkeit (nach Gewicht) in Verkehr gebracht werden.
Verpackungen, die vor dem 1. Januar 2030 bereits in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verwendet und verkauft werden.
Das Verbot betrifft nur neue Verpackungen, die ab 2030 erstmals auf den Markt kommen.
Es gibt kein Rückruf oder Vernichtungsgebot für Lagerbestände oder bereits ausgelieferte Verpackungen.Mindestrecyclinganteile
Ab dem 12. August 2026 müssen Kunststoffverpackungen mindestens einen bestimmten Anteil recycelten Materials enthalten, gemessen als Recyclingquote. Die genaue Quote variiert je nach Art der Kunststoffverpackung und Produktgruppe.
Reduktionsziele
Es gibt gestaffelte Reduktionsziele (−5 % bis 2030, −10 % bis 2035, −15 % bis 2040), die sich auf das Gewicht der Verpackungsabfälle pro Kopf beziehen, gemessen im Vergleich zum Basisjahr 2018.
Mehrwegförderung
Zielvorgaben für wiederverwendbare Verpackungen im Transport- und Handelswesen.
Kennzeichnung & Transparenz
Laut PPWR müssen Verpackungen ab 1. Januar 2028 verpflichtend folgende Informationen tragen:
Materialzusammensetzung
– z. B. „Papier“, „Kunststoff“, „Verbundmaterial“Recyclingfähigkeit
– Kennzeichnung, ob und wie die Verpackung recycelt werden kannRezyklatanteil (Recycled Content)
– z. B. „30 % recycelter Kunststoff“ bei KunststoffverpackungenQR-Code oder digitale Produktpass-Informationen
– für zusätzliche Transparenz und RückverfolgbarkeitProblemverpackungen
Es wird Einschränkungen für ereignisspezifische Einweg-Plastikverpackungen (z. B. Obst-, Gemüseschalen, Mini-Kosmetikfläschchen) geben. Parallel dazu bleibt die Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD) bestehen, die bereits seit Juli 2021 gilt.
Substanzkontrolle
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Grenzwerte für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) einhalten. Die Regelung gilt, sofern nicht bereits ein anderes EU-Recht ein strengeres Verbot vorsieht. Außerdem sollen Verpackungen so gestaltet und hergestellt werden, dass bestimmte Schwermetalle und andere besorgniserregende Stoffe in ihrer Zusammensetzung begrenzt werden.

Was bedeutet das für deine Produkte?
WEBER steht für nachhaltige und zukunftssichere Verpackungslösungen:
Durch unsere papierbasierten Lösungen werden deine Verpackungen schon heute PPWR-konform.
Die Recyclingquoten von Papierverpackungen sind deutlich besser als von Kunststoffverpackungen. Außerdem setzen wir bereits seit vielen Jahren recyceltes Papier ein.
Alle WEBER-Produkte sind bereits PFAS-frei – und zwar nach der dänischen Norm, die als eine der strengsten in Europa gilt.
Unsere Produkte sind SUPD-konform und wir entwickeln laufend innovative Verpackungslösungen, die mit den Zielen der PPWR im Einklang sind.

Wir unterstützen dich bei der Umsetzung der PPWR-Vorgaben!
Unser Team berät dich bezüglich der optimalen Verpackungslösungen für deine Produkte, die Nachhaltigkeit mit Produktschutz kombinieren.
Wir sind für dich der richtige Partner, weil WEBER seit 135 Jahren innovative und hochqualitative Verpackungen aus Papier und Materialverbunden produziert, die schon mehrfach mit dem Deutschen Verpackungspreis prämiert wurden.
Unsere rund 200 Mitarbeitenden sind Tütenmacher/-innen aus Leidenschaft und geben jeden Tag alles, um die Erwartungen unserer Kunden/-innen zu übertreffen.
Gemeinsam meistern wir die Herausforderungen der PPWR.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Lass deiner Fantasie freien Lauf und schick uns deine Ideen – wir beraten dich gerne! Preise und Mindestmengen erhältst du auf Anfrage. Ein kurzer Anruf oder eine E‑Mail – und es kann losgehen.